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Wichtige Information: Am 17.07.2002 wurde von der EU-Kommission die Befreiungsverordnung für einzelne Gruppen erlassen. Auf Grund dieser Verordnung können die einzelnen Händler, unter anderem und spätestens bis 2003, mehrere Automarken anbieten. Für den Verkauf und die Instandhaltung ist nicht mehr eine Seite zuständig. Der Market der Ersatzteile wird eröffnet und den selbstständigen Werkstätten sollte von Herstellern den Zugang zu allen technischen Informationen ermöglicht werden. Ab 01.10.2005 werden sogenannte Schutzbereiche aufgehoben - die Händler dürfen deren Verkaufsstellen in allen EU-Ländern frei eröffnen.
Zur Einhaltung dieser Anordnung bauen wir ausschliesslich die Originalersatzteile ein. |
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